AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von viptauchen Inh. Steffen Gimple (i.f. viptauchen genannt) für Kundenaufträge an Tauchanzügen

 

1. Geltung und Vertragsabschluss

a. Viptauchen erbringt Serviceleistungen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Besteller durch Erteilung des Auftrags anerkennt. Der Auftrag wird durch die Übergabe oder Übersendung der zu reparierten Ware vom Besteller beauftragt

b. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn viptauchen ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Lieferfristen und Angebote

a. Die Angebote von viptauchen sind freibleibend. Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn viptauchen sie auf Anfrage schriftlich bestätigt.

b. Viptauchen verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die eingehenden Aufträge schnellstmöglich zu bearbeiten.

c. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder Verkehrsstörungen usw. entbinden viptauchen für die

Dauer ihres Bestehens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

 

3. Zahlung

a. Alle Rechnungen/Beträge sind vor dem Versand des Bestellers ohne jeden Abzug auf das aufgeführte Konto auf der Rechnung zahlbar.

 

4. Gewährleistung, Haftung

a. Treten an Waren die von viptauchen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Bearbeitung erneut Mängel auf, wird viptauchen die erneute Beanstandung kostenfrei bearbeiten, und, sofern möglich, den Mangel beheben. Dies gilt jedoch nur, wenn das erneute Auftreten eines Mangels nachweislich auf ein pflichtwidriges Verhalten das auf viptauchen zurückzuführen ist und keine Verschleißerscheinung, mangelnde Pflege oder äußere Einwirkung durch falsche Nutzung.

Über die Beseitigung eines festgestellten Mangels an einer Ware hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass derartige Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von viptauchen, eines gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.


5. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Die Ware wird in einer Höhe von 2500 Euro versichert (Stand 2022) versendet. Dies gilt für den Versand und nicht pro Einzelteil / Trockentauchanzug. Sollte ein höherer und kostenpflichtiger Versicherungswert gewünscht werden, ist dies uns schriftlich mitzuteilen.


6. Abnahme, Fertigstellung, Lagerkosten

a. Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber den Gegenstand innerhalb von einer Woche abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer Woche nach Zugang der telefonischen oder schriftlichen Benachrichtigung über die Fertigstellung, so befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug und die Leistung gilt als abgenommen.
b. Bei Abnahmeverzug bzw. Nichtabholung des Gegenstands werden für die Dauer der Lagerung dem Auftraggeber ein Euro pro Tag, 30 Tage nach Rechnungsdatum für die Aufbewahrung in Rechnung gestellt, bis die Ware unsere Werkstatt verlässt. Nach Ablauf von 12 Monaten beginnend mit dem Annahmeverzug sind wir berechtigt den Gegenstand zu entsorgen, wenn keine Abholung trotz letztmaliger Aufforderung erfolgt.


 

7. Abbestellung, Stornierung

a. Wird ein bei viptauchen eingegangener und bereits in Bearbeitung befindlicher Auftrag storniert, wird ggü. dem Auftraggeber eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € geltend gemacht.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Leistungen aus diesem Vertrag und für Streitigkeiten aus dem Vertrag oder über dessen Zustandekommen ist der Sitz von viptauchen.

b. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder den einer Zweigniederlassung verlegt oder diese im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt sind.

c. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Besteller und viptauchen gilt deutsches Recht.


9. Wasserdichte Reißverschlüsse, Manschetten o.ä. werden nicht vernäht. Diese Bestandteile des Anzugs werden unter Einhaltung der Haltbarkeit verklebt. Sollte eine Verklebung aufgrund zu wenig kraftschlüssige Überlappungen für den neuen Reißverschluss vorhanden sein (z.B. Seaskin, Bare versch. Modelle, usw.)  und eine zusätzlicher Trilaminatschürze angefertigt werden muss, wird ein Aufpreis von 40.-€ in Rechnung gestellt. Bei Kunststoffreißverschlüssen kann es vorkommen, dass diese so stark mit dem Anzug verbunden sind und ohne Beschädigungen dann nicht gelöst werden können. Sollte dies in seltenen Fällen vorkommen, obliegt es den Verarbeiter, den Reißverschluss auszuschneiden und die obersten Schichten des noch vorhanden Materials zu entfernen, damit eine schadfreie weiter Verarbeitung möglich ist.


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